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sIMPLEk E-Bike Tuning Bausatz - Impulse

sIMPLEk E-Bike Tuning Bausatz - Impulse

Normaler Preis €84,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €84,00 EUR
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E-Bike Tuning Bausatz, kompatibel mit den Motoren und allen Displaytypen:

  • 2.0
  • EVO RS

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h wird verschoben. Das Modul muss beim Einschalten des E-Bikes durch eine Aktivierungsroutine aktiviert werden, ansonsten verhält sich das E-Bike immer wie im Originalzustand.


Die tatsächliche Geschwindigkeit bleibt ablesbar. Bis 10 km/ wird die Geschwindigkeit normal ausgegeben. Oberhalb 20 km/h wird sie über die zweite Ziffer und die Nachkommastelle angezeigt. Hierdurch bleibt die andernfalls verräterische Durchschnittsgeschwindigkeit im Display immer im realistischen Bereich. Beispiele:

  • Angezeigt 12,9 km/h entspricht 29 km/h
  • Angezeigt 13,4 km/h entspricht 34 km/h
  • Angezeigt 14,8 km/h entspricht 48 km/h


Die zurückgelegten Streckenkilometer werden nach einer Minute im Stillstand automatisch nachgetragen. Somit ist am Ende der Tour maximale Geschwindigkeit, Strecken- und Gesamtkilometer korrekt.

Eine einmalige einfache Kalibrierung ist notwendig, welche bei der ersten Inbetriebnahme automatisch startet: Sobald ca. 10,0 km/h am Tacho angezeigt werden, muss das E-Bike abgeschaltet und anschließend wieder eingeschaltet werden. Nun muss genau bei 10,0 km/h abgeschaltet werden. Fertig.

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¹Die tatsächliche Geschwindigkeit wird über die zweite Ziffer und Nachkommastelle der Geschwindigkeitsanzeige dargestellt. Die maximale Geschwindigkeit und die Streckenanzeigen werden nach ca. einer Minute im Stillstand angepasst.

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Wichtige Warnheinweise

Verbaut in einem kompatiblen E-Bike, bewirkt das sIMPLEk Pro Tuningmodul bzw. der komplettierte sIMPLEk Bausatz die Aufhebung der werkseitig integrierten Geschwindigkeitsbegrenzung der Motorunterstützung. Daher ist der Betrieb innerhalb des Geltungsbereichs bzw. Wirkungsbereichs der StVO untersagt und nicht zulässig. Ein Betrieb ist ausschließlich auf für den öffentlichen Verkehr abgesperrten Privatgrundstücken und Rennstrecken vorgesehen. Das Nutzung eines durch Tuningmaßnahmen modifizierten E-Bikes auf öffentlichen Straßen kann zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) führen. Tuningmaßnahmen am E-Bike können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen. Des Weiteren können Tuningmaßnahmen bei Unfällen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und von Leistungen der Unfallopferhilfe führen. Die technische Beschaffenheit des E-Bikes ist ohne weitere Maßnahmen ggf. nicht für den Einsatz von Tuningmaßnahmen ausgelegt ist, was zu Sicherheitsrisiken führen kann.

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