sIMPLEk Pro E-Bike Tuning Dongle - Bosch Smart System
sIMPLEk Pro E-Bike Tuning Dongle - Bosch Smart System
Kompatibel mit den Bosch Motoren:
- Performance Line CX Smart System BES3
Mit dem Tuning Dongle wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h einstellbar verschoben. Der Dongle wird an ein mitgeliefertes Verbindungskabel angeschlossen, ohne Dongle verhält sich das E-Bike immer wie im Originalzustand.
Die tatsächliche Geschwindigkeit bleibt ablesbar. Bis 20 km/ wird die Geschwindigkeit normal ausgegeben. Oberhalb 20 km/h wird sie über die zweite Ziffer und die Nachkommastelle angezeigt. Hierdurch bleibt die andernfalls verräterische Durchschnittsgeschwindigkeit im Display immer im realistischen Bereich. Beispiele:
- Angezeigt 22,9 km/h entspricht 29 km/h
- Angezeigt 23,4 km/h entspricht 34 km/h
- Angezeigt 24,8 km/h entspricht 48 km/h
Die zurückgelegten Streckenkilometer werden nach einer Minute im Stillstand automatisch nachgetragen. Somit ist am Ende der Tour maximale Geschwindigkeit, Strecken- und Gesamtkilometer korrekt.
Hierfür ist eine einmalige einfache Kalibrierung notwendig, welche bei der ersten Inbetriebnahme automatisch startet: Am Tacho wird eine steigende Geschwindigkeit angezeigt. Sobald ca. 10,0 km/h angezeigt werden, muss der Dongle abgezogen und anschließend wieder eingesteckt werden. Nun wird erneut eine in kleinen Schritten steigende Geschwindigkeit am Tacho angezeigt und es muss bei genau 10,0 km/h abgeschaltet werden.
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¹Die tatsächliche Geschwindigkeit wird über die zweite Ziffer und Nachkommastelle bei nicht herabgesetzter Geschwindigkeitsgrenze der Motorunterstützung korrekt dargestellt. Die maximale Geschwindigkeit und die Streckenanzeigen werden nach ca. einer Minute im Stillstand angepasst.
Shipping & Returns
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Wichtige Warnheinweise
Wichtige Warnheinweise
Verbaut in einem kompatiblen E-Bike, bewirkt das sIMPLEk Pro Tuningmodul bzw. der komplettierte sIMPLEk Bausatz die Aufhebung der werkseitig integrierten Geschwindigkeitsbegrenzung der Motorunterstützung. Daher ist der Betrieb innerhalb des Geltungsbereichs bzw. Wirkungsbereichs der StVO untersagt und nicht zulässig. Ein Betrieb ist ausschließlich auf für den öffentlichen Verkehr abgesperrten Privatgrundstücken und Rennstrecken vorgesehen. Das Nutzung eines durch Tuningmaßnahmen modifizierten E-Bikes auf öffentlichen Straßen kann zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG) führen. Tuningmaßnahmen am E-Bike können zu einem Verlust von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien führen. Des Weiteren können Tuningmaßnahmen bei Unfällen zu einem Verlust des Versicherungsschutzes und von Leistungen der Unfallopferhilfe führen. Die technische Beschaffenheit des E-Bikes ist ohne weitere Maßnahmen ggf. nicht für den Einsatz von Tuningmaßnahmen ausgelegt ist, was zu Sicherheitsrisiken führen kann.